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Bundestagswahlrecht ArtikelDie Bundestagswahl ist die Wahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nach den in Artikel 38 des Grundgesetzes festgelegten Wahlrechtsgrundsätzen ist die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Zusätzlich ist in dem Grundgesetz festgelegt, dass die Wahlen zu dem Bundestag normalerweise alle vier Jahre stattfinden und dass man das passive Wahlrecht als Volljähriger, das aktive Wahlrecht ab der Vollendung des 18. Lebensjahr hat. Alle weiteren Bestimmungen zur Bundestagswahl werden von einem Gesetz, dem Bundeswahlgesetz, geregelt.
Das wichtigste Wahlorgan bei der Bundestagswahl ist der Bundeswahlleiter, der unter anderem die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl überwacht und dem Bundeswahlausschuss vorsitzt.
Buch-Tipp: Armut und Reichtum heute. Eine Gegenwartsanalyse (Edition Ost) (Edition Ost) Anspruchsvoll Dieser Text erscheint in der Edition Ost. Das heißt, der Inhalt ist auf ein ostdeutsches Publikum zugeschnitten. Er kommt daher nicht allzu aalglatt rüber wie bei Westbüchern. Dafür wird nicht an klaren Aussagen gespart. Frau Wagenknecht etwa schlägt eine Erbschaftssteuer von 100 % vor. Herr Butterwege meint, kriminelle... | |
Der Bundestag wird mit einem gemischten Wahlsystem gewählt, der so genannten personalisierten Verhältniswahl. Dem Wähler stehen bei der Wahl eine Erst- und eine Zweitstimme zur Verfügung.
Buch-Tipp: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland Die Vielfalt der Parteienlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland, nicht zuletzt durch die Fusionierung der PDS, ist äußerst groß. Das Thema des Parteiensystems ist somit ein interessantes, facettenreiches Feld, indem es sich lohnt zu forschen und tiefer in die Materie einzutauchen.... |
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Mit der Erststimme werden Direktmandate an die Kandidaten der Wahlkreise, die sich für ein Mandat in dem Bundestag bewerben, vergeben. Gewählt wird nachdem relativen Mehrheitswahlrecht. Die Stimmen für die anderen Kandidaten werden verworfen. Die Erststimme dient der Personalisierung der Wahl. Da zur Zeit 299 Wahlkreise existieren, werden 299 Mandate des Bundestages an die jeweils in den Kreisen gewählten Kandidaten vergeben.
Buch-Tipp: Die Reformverhinderer. Parteien- und Beamtendiktatur in Deutschland Vater Staat frißt seine Kinder Rund 4,5 Millionen Beamte und beamtenähnliche Wesen in dem sogenannten `Öffentlichen Dienst} haben die Macht in dem Staat übernommen. Und sie formen ihn systematisch zu einem trägen, behäbigen Verwaltungs- und Selbstversorgungsapparat um. Niemand kann diesen fet-ten Riesen `Öffentlicher Dienst} noch bändigen - denn... |
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Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt, deren Kandidaten nach einer Landesliste zusammengestellt werden. Die Zweitstimme ist die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung in dem Bundestag. Alle Sitze werden nachdem Verhältniswahlrecht an die Parteien vergeben, die die Sperrklausel (siehe unten) übertreffen.
Die Mandatsverteilung erfolgt nachdem Hare-Niemeyer-Verfahren
Der Anteil der Sitze einer Partei entspricht damit größtenteils (Ausnahmen durch Überhangmandate und Sperrklausel) ihrem Anteil der erhaltenen Wahlstimmen. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen der Wähler, die bereits mit ihrer Erststimme für einen erfolgreichen unabhängigen Direktkandidaten gestimmt haben (selten, da bisher nicht aufgetreten).
Buch-Tipp: Die Täter sind unter uns. Über das Schönreden der SED-Diktatur Das Buch " Die Täter sind unter uns. Über das Schönreden der SED-Diktatur" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch. |
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Bundestagsmandate über die Landesliste werden ca. an Parteien vergeben, die die Sperrklausel überwinden: Dazu müssen sie entweder die 5-Prozent-Hürde überwinden und mehr als 5 % der Zweitstimmen auf sich vereinen oder mindestens 3 Direktmandate erringen. Die Stimmen für Parteien, die diese Hürde nicht überwinden, werden verworfen. Die Sperrklausel soll die Parteienzersplitterung verhindern, die in der Weimarer Republik das Parlament teilweise handlungsunfähig machte.
Buch-Tipp: Die Wahrheit ist Partei Eine Beschreibung zum Buch " Die Wahrheit ist Partei" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet. |
Endgültige Sitzverteilung | |
Kandidaten mit Direktmandaten ziehen direkt als Wahlkreisabgeordnete in den Bundestag ein. Falls die Parteien die Sperrklausel überwinden, werden ihnen nachdem Hare-Niemeyer-Verfahren weitere Sitze entsprechend ihrem Ergebnis bei den Zweitstimmen zugeteilt. Die Mandate werden danach, wieder nachdem Hare-Niemeyer-Verfahren, nach den dort erzielten Zweitstimmen auf die Bundesländer verteilt. Es rücken jetzt aus jeder Landesliste so viele Abgeordnete nach, dass diese zusammen mit den Direktmandaten einer Partei in diesem Bundesland die Anzahl der ihr nachdem Zweitstimmenergebnis zustehenden Mandate haben.
Buch-Tipp: Manifest der Kommunistischen Partei. Der wohl aktuellste Klassiker Es ist eines der auflagenstärksten Bücher der Buch-Weltgeschichte. Und unter diesen wohl auch das kürzeste. Und auch das prägnanteste. Jeder Satz kann als Zitatschatz für sich gewertet werde. Dabei haben die benutzten Wörter kaum den Sinnwert unserer Alltagssprache: Marx und Engels sind Sozialwissenschaftler.... |
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Werden in einem Bundesland von einer Partei mehr Direktmandate erreicht, als ihr insgesamt Mandate nach den Zweitstimmen zustehen, so ziehen die überzähligen Wahlkreisabgeordneten als Überhangmandate in den Bundestag ein. Sie werden nicht auf die Sitze, die einer Partei nachdem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen angerechnet. Die Zahl der Bundestagsabgeordneten nimmt daher um die Zahl der Überhangmandate zu. Ausgleichsmandate gibt es nicht. 1998 gab es 13 und 2002 5 Überhangmandate. Scheidet ein Bundestagsabgeordneter, der einem Wahlkreis eines Bundeslandes gewählt wurde, im seine Partei mehr Direktmandate erzielt hat, als ihr nachdem Verhältnisausgleich zustehen, aus dem Bundestag aus, so bleibt das Mandat unbesetzt und kein Listennachfolger rückt nach. Auch in der aktuellen Legislaturperiode ist diese Regelung nachdem Tod der SPD-Abgeordneten Anke Hartnagel und dem Mandatsverzicht von Christoph Matschie zu dem Tragen gekommen, so dass der Bundestag aus ca. noch 601 Abgeordneten besteht.
Buch-Tipp: Nach Bush. Das Ende der Neokonservativen und die Stunde der Demokraten Überraschung Paul Krugman war mir bisher bekannt als einer der mit einfachen Worten dem Laien wirtschtswissenschaftliche Erkenntnisse verständlich macht und dabei weiterverbreitete Trugschlüße gekonnt beseitigt. Er hielt sich dabei bisher in meinen Augen an überparteiliche "main stream economics".
Überrascht war ich, wie P. Krugman in "The... |
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Das Wahlverfahren für den Bundestag ist etwas kompliziert und die Wichtigkeit der Zweitstimme wird ab und zu unterschätzt. Das Wahlverfahren vereint allerdings viele der Vorteile von Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass mit dem Wahlverfahren eine gerechte Sitzverteilung, stabile Regierungen, Regierungswechsel, der Einzug neuer Parteien in das Parlament und ein handlungsfähiges Parlament gewährt ist und Überlegungen der großen Parteien zur Einführung des Mehrheitswahlrechts sind momentan nicht aktuell.
Es gelten einige besondere Regeln für die Bundestagswahl:
- Die Quantisierung der Stimmanteile auf Bundestagssitze (Sitzverteilungsverfahren ).
- Hat eine Partei eine bestimmte Anzahl von Wahlkreisen gewonnen (Direktmandate), so kann sie trotz der 5-Prozent-Hürde in den Bundestag einziehen (Grundmandatsklausel).
- Hat ein Kandidat einen Wahlkreis gewonnen, so bekommt er auf alle Fälle einen Sitz in dem Bundestag. Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Sitze nach der Zweitstimme als Sitze nach der Erststimme, so erhalten entsprechend der Sitzanzahl zusätzlich Kandidaten aus der Landesliste diese Sitze. Ist in einem Bundesland die Sitzanzahl nach der Erststimme größer als die Sitzanzahl nach der Zweitstimme so kann die Partei diese "zusätzlichen Sitze" (Überhangmandate) behalten, ohne dass eine andere Partei diese abgeben muss.
- Eine Partei kann wegen zusätzlicher Stimmen Sitze verlieren (negatives Stimmgewicht).
Buch-Tipp: Wahlrecht und Parteiensystem. Sehr informativ Dieses Buch von Dieter Nohlen ist für den Bereich der Wahlsysteme unschlagbar. Zu dem einen liegt dies an der gut durchstrukturierten Gliederung. Der Leser wird Schritt für Schritt in diese Thematik eingeführt. Zu dem anderen liegt dies an dem hohen Informationsgehalt. In einem ersten Schritt werden grundlegende Definitionen und Anmerkungen... |
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Buch-Tipp: Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie Von einem der die Demokratie nicht mochte! Robert Michels (1876 - 1936) war ein deutscher (später italienischer) Soziologe, der nicht sonderlich viel von Demokratie in dem Allgemeinen und von Parteiendemokratie in dem Besonderen hielt. Stattdessen mutierte er zu einem blühenden Anhänger des Faschismus und des italienischen Diktators Benito Mussolini. ... |
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